Wiederverwertbarkeit, Recycling,

 

EU     Am 21. Mai 2025 stellte die Europäische Kommission ihre jüngste Binnenmarktstrategie vor, die auf die zehn größten Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel und Investitionen innerhalb der EU abzielt.

Als eines dieser Hindernisse erwiesen sich die uneinheitlichen Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften, die zu steigenden Befolgungskosten, einer ineffizienten Lieferkette und uneinheitlichen Verbraucherinformationen in den Mitgliedstaaten beitragen.

Fragmentierte Verpackungs- und Etikettierungsvorschriften behindern den grenzüberschreitenden Handel
Unterschiedliche nationale Vorschriften über Verpackungen, Kennzeichnung und Abfälle stellen die in der Europäischen Union tätigen Unternehmen vor große Herausforderungen.

Nach Angaben der Kommission müssen die Hersteller ihre Produkte oft neu etikettieren oder sogar neu verpacken, um den unterschiedlichen nationalen Normen zu entsprechen. Dies macht die Logistik komplexer und erhöht die Kosten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Die neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle zielt darauf ab, harmonisierte Kennzeichnungsanforderungen festzulegen, einschließlich standardisierter Sortieretiketten für Verbraucher. Diese werden durch kommende Rechtsakte umgesetzt werden.

Die Kommission bereitet auch eine Überarbeitung der bestehenden Textilkennzeichnungsverordnung vor, wobei sie plant, die derzeitigen Praktiken zu straffen und sowohl physische als auch digitale Kennzeichnungsformate einzuführen, um die ökologische Transparenz zu fördern und den Marktzugang zu erleichtern.

Digitaler Produktpass zur Unterstützung der Ziele der Kreislaufwirtschaft
Im Rahmen ihrer umfassenderen Digitalisierungsbemühungen wird die Kommission den Digitalen Produktpass (DPP) einführen, der als digitaler Speicher für produktbezogene Informationen dienen wird.

Durch die Einbindung digitaler Kennzeichnungen wie QR-Codes soll der DPP den Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften erleichtern und den Verbrauchern den Zugang zu Informationen erleichtern. Die wesentlichen Sicherheitsangaben werden jedoch weiterhin direkt auf die Verpackungen gedruckt.

Der DPP wird zunächst für Sektoren gelten, die unter bestehende EU-Verordnungen fallen, wie z.B. Bauprodukte, bevor es auf andere Branchen ausgedehnt wird. Es wird erwartet, dass dieser Ansatz die Nachhaltigkeit fördert und die Rückverfolgbarkeit von Produkten über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg verbessert und damit die umfassenderen Ziele der EU im Rahmen des Aktionsplans für eine Kreislaufwirtschaft unterstützt.

Reform der erweiterten Herstellerverantwortung und der Kriterien für den Abfallstatus
Die Kommission hat außerdem festgestellt, dass die fragmentierten Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ein großes Hindernis für das Funktionieren des Binnenmarktes darstellen. Die erweiterte Herstellerverantwortung verlangt von den Herstellern, dass sie die Entsorgung und das Recycling ihrer Produkte finanzieren.

Das Fehlen einheitlicher Regeln hat jedoch zu einem Flickenteppich nationaler Systeme mit unterschiedlichen Registrierungs-, Berichts- und Zahlungspflichten geführt. Ein Unternehmen, das Elektrogeräte in drei großen Mitgliedstaaten verkauft, kann beispielsweise bis zu 16 verschiedene EPR-bezogene Registrierungen vornehmen müssen.

Um diese Belastungen zu beseitigen, wird die Kommission bis Ende 2025 Rechtsvorschriften vorschlagen, um überflüssige Anforderungen an bevollmächtigte Vertreter zu reduzieren und die Meldepflichten in der gesamten EU zu harmonisieren. Zu den Plänen gehört auch die Einrichtung einer digitalen zentralen Anlaufstelle für EPR-bezogene Informationen und Compliance-Aufgaben.

Darüber hinaus wird die Kommission versuchen, die Kriterien zu harmonisieren, nach denen bestimmt wird, wann Abfall als Produkt oder Nebenprodukt eingestuft werden kann. Das derzeitige Fehlen EU-weiter Definitionen schränkt den Umlauf von Sekundärrohstoffen ein und behindert die Recyclingbemühungen.

Vorgeschlagene Änderungen im Rahmen des für Ende 2026 erwarteten Gesetzes über die Kreislaufwirtschaft zielen darauf ab, die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen zu erleichtern und die Verfügbarkeit von recycelbaren Materialien im Binnenmarkt zu erhöhen.

Durch die Beseitigung dieser regulatorischen Diskrepanzen hofft die Kommission, das volle Potenzial des Binnenmarktes zu erschließen, die Umweltpolitik stärker anzugleichen und die Wettbewerbsfähigkeit der in der EU ansässigen Unternehmen zu verbessern. (Grafik: Fotolia © Airborne 77)

www.commission.europa.eu

 

- Anzeige -