FLINT GROUP Mikroplastik ist seit einigen Jahren ein häufiges Thema in den Schlagzeilen, doch hinsichtlich seines Vorkommens in Druckfarben herrscht einige Verwirrung. Vorschriften wie die EU-Mikroplastikverordnung haben bei manchen zu der Annahme geführt, dass alle synthetischen Polymermikropartikel (SPM) in Druckfarben und Lacken verboten sind. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Diese Verordnung legt fest, wie SPM-haltige Produkte gestaltet, verwendet, gekennzeichnet und gemeldet werden müssen, während industrielle Druckfarben weiterhin auf dem Markt bleiben dürfen.
Was ist die Mikroplastikverordnung?
Die Verordnung (EU) 2023/2055 der Kommission führt Eintrag 78 des Anhangs XVII der EU-REACH-Verordnung ein und zielt auf synthetische Polymermikropartikel ab, die Produkten absichtlich zugesetzt werden und in die Umwelt gelangen können. Dabei handelt es sich um feste, kohlenstoffbasierte Polymere, die in oder auf Partikeln bis zu 5 mm oder faserartigen Partikeln bis zu 15 mm vorhanden sind, sehr persistent sind und sich nicht leicht abbauen oder in Wasser auflösen.
Die Beschränkung trat am 17. Oktober 2023 in Kraft und gilt für mehrere Sektoren. Anstelle eines generellen Verbots kombiniert das Gesetz Verbote, Ausnahmeregelungen, Informationspflichten und Meldepflichten, je nachdem, wie und wo SPMs verwendet werden.
Sind SPMs in Druckfarben verboten?
Nein. Druckfarben und verwandte Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden, profitieren von einer Ausnahmeregelung gemäß Eintrag 78, sodass SPMs in diesen Druckfarben nicht verboten sind. REACH nimmt Polymermikropartikel für die Verwendung an Industriestandorten ausdrücklich von der allgemeinen Beschränkung für das Inverkehrbringen aus, sofern den industriellen Anwendern die erforderlichen Informationen und Anweisungen für die Verwendung und Entsorgung (IFUD) zur Verfügung gestellt werden.
Für die Flint Group bedeutet dies, dass SPM-haltige Druckfarben und Beschichtungen weiterhin auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht und im industriellen Druckbereich verwendet werden dürfen. Der Schwerpunkt liegt auf der Reduzierung von Freisetzungen in die Umwelt und der Gewährleistung einer einfachen, klaren und konformen Kommunikation entlang der Wertschöpfungskette.
Warum bedruckte Artikel nicht unter die Beschränkung fallen
Die Beschränkung für Mikroplastik gilt für SPM, solange sie als Partikel vorliegen, nicht jedoch, nachdem sie während des normalen Gebrauchs ihre Form verändert haben. Beim Drucken verschmelzen SPM in Druckfarben und Beschichtungen während des Trocknens oder Aushärtens zu einem durchgehenden Film auf dem Substrat. Das bedeutet, dass sie nicht mehr als einzelne Partikel vorliegen.
Da das Polymer seine Partikelform dauerhaft verloren hat, fallen diese Druckerzeugnisse nicht unter die Definition von SPMs in Eintrag 78 und sind daher nicht von der Beschränkung betroffen. Dies gilt für typische bedruckte Verpackungen, Etiketten und kommerzielle Druckerzeugnisse, bei denen der Farbfilm während der gesamten Lebensdauer des Produkts auf der Oberfläche verbleibt.
Die Verordnung erkennt auch Fälle an, in denen SPMs zwar vorhanden bleiben, aber während der beabsichtigten Endnutzung dauerhaft in eine feste Matrix eingebunden sind, und nimmt sie vom Verbot aus. In diesen Fällen sind die Partikel immobilisiert und es ist nicht zu erwarten, dass sie unter normalen Gebrauchsbedingungen freigesetzt werden.
In einer kleinen Anzahl von Anwendungen der Flint Group oder von Kunden können nach dem Druck noch Gummipartikel oder ähnliche SPMs vorhanden sein. Diese sind jedoch in der Farb- oder Beschichtungsmatrix des fertigen Artikels eingeschlossen. Daher fallen diese Druckerzeugnisse ebenfalls nicht unter Eintrag 78, da die SPMs dauerhaft eingeschlossen sind.
Wie wirkt sich dies auf die Kunden aus?
Seit dem 17. Oktober 2025 enthalten die Sicherheitsdatenblätter für Produkte der Flint Group in Europa alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu SPMs in speziellen Abschnitten. Dadurch wird sichergestellt, dass Kunden klare, einheitliche Anweisungen zur sicheren Verwendung und Entsorgung sowie Transparenz über die Arten und Mengen der vorhandenen SPMs erhalten. (Grafik: Flint Group)






















