EuPIA, GMP

EUPIA     Die »Gute Herstellungspraxis« (Good Manufacturing Practice, kurz GMP) für Druckfarben und -lacke, die auf Gegenständen für den Lebensmittelbedarf aufgebracht werden, wurde neu gefasst. Der europäische Druckfarbenverband EuPIA hat die Version 4.0 entwickelt, um den Farb- und Lackverarbeitern dabei zu helfen, die Lebensmittelsicherheit zu beherrschen.

Die europäische Gesetzgebung umfasst die Europäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004, die sich mit der Sicherheit von Lebensmittelbedarfsgegenständen befasst, und die europäische Verordnung über die Gute Herstellungspraxis (EG) Nr. 2023/2006. Weiterhin wird in der GMP auf die Europäische Kunststoffverordnung (EG) Nr. 10/2011, auf Stellungnahmen der europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie auf nationale Vorschriften, wie etwa die Schweizerische Verordnung für Druckfarben von Lebensmittelverpackungen, Bezug genommen.

Überarbeitung wurde notwendig

Diese neueste Version der »Guten Herstellungspraxis« werde mit hoher Wahrscheinlichkeit deutliche Veränderungen und Prozessverbesserungen in der Produktion erforderlich machen, schätzt der EuPIA. Deshalb sollten alle Unternehmen ausreichend Zeit und Ressourcen einplanen, um die notwendigen Veränderungen zu definieren und herzustellen. Der Umstellungsprozess könne dabei mehrere Monate in Anspruch nehmen, bis die Einführung komplett abgeschlossen ist.

Die vollständig überarbeitete und wesentlich umfangreichere Gute Herstellpraxis gibt auf 52 Seiten als umfassendes Referenzdokument einen klaren Überblick über die Anforderungen an sichere Lebensmittelverpackungen. Die letzte Version der GMP wurde 2009 veröffentlicht. Seitdem gab es zahlreiche bedeutende Veränderungen, die eine Überarbeitung erforderlich machten. Neben den Stoffen, die auf die vom Lebensmittel abgewandte Seite aufgebracht werden, wurden vor allem auch Drucklacke berücksichtigt, die für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen sind.

Die Neufassung kann hier eingesehen werden.

www.eupia.org

 

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