EuPIA, Titandioxid, Huntsman

 

EUPIA     Die EuPIA-Charta zur Auswahl und zum Ausschluss von Rohstoffen für Druckfarben und verwandte Produkte markiert einen neuen Meilenstein beim Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer in der Druckfarben- und Druckindustrie und damit auch der Endverbraucher von Druckerzeugnissen.

Obwohl Vorschriften wie die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP – (EG) Nr. 1272/2008) und die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH – (EG) Nr. 1907/2006) die Chemikaliensicherheit innerhalb der EU erheblich verbessert haben, geht die EuPIA-Charta noch einen Schritt weiter, um die sichere Verwendung von Chemikalien zu gewährleisten.

»Ausgehend von einem Workshop und nach intensiven Diskussionen in unserem Technischen Ausschuss, gefolgt von der Zustimmung aller EuPIA-Mitglieder, treten wir nun in eine neue und nachhaltigere Phase für das ein, was früher zunächst als Ausschlussliste, dann als Ausschlusspolitik und jetzt als EuPIA-Charta bezeichnet wurde. Dieser Prozess zeigt das anhaltende Engagement der EuPIA für die Sicherheit von Arbeitnehmern und Anwendern«, sagt Cornelia Tietz, Direktorin der EuPIA.

Die Charta bleibt eine freiwillige Verpflichtung und gilt für die Herstellung und Lieferung aller Arten von Druckfarben und verwandten Produkten, die in Europa für beliebige Anwendungen und auf beliebigen Substraten verwendet werden. Einer ihrer Grundsätze ist die Substitution von Stoffen, die ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko darstellen.

Für Stoffe ohne Schwellenwert – Chemikalien, für die kein definierter sicherer Expositionsgrenzwert (Schwellenwert) festgelegt ist, unterhalb dessen kein Gesundheitsrisiko besteht – ist die Substitution innerhalb einer Standardfrist von einem Jahr obligatorisch.

Bei Stoffen mit Schwellenwert – Chemikalien mit festgelegten sicheren Expositionsgrenzwerten – ist die weitere Verwendung zulässig, wenn ein Ersatz nicht möglich ist und eine gründliche Risikobewertung ergibt, dass bei der jeweiligen Anwendung kein Risiko besteht. Diese klar definierten Anwendungsfälle, die vom Technischen Ausschuss der EuPIA bewertet und genehmigt wurden, werden alle zwei Jahre überprüft, um die Situation neu zu bewerten.

Die Charta gilt nicht rückwirkend; Stoffe, die bereits nach der früheren Ausschlusspolitik als gesundheitsgefährdend eingestuft wurden, werden nicht neu bewertet, da sie als bereits ersetzt gelten.

EuPIA hat ein Übersichtsdokument und eine Reihe von FAQs veröffentlicht, in denen der Inhalt der Charta und die wichtigsten Änderungen erläutert werden. Hier klicken. (Grafik: EuPIA)

www.eupia.org

 

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