bvdm., Verpackungsgesetz,

 

BVDM     Am 3. Juli 2021 und am 1. Januar 2022 treten die Änderungen, die sich mit der Novelle des Verpackungsgesetzes ergeben, in Kraft. Es werden neue erweiterte Registrierungspflichten für alle Unternehmen eingeführt, die nicht lizenzpflichtige Transportverpackungen in Verkehr bringen.

In dem Onlinevortrag im Format »infoKompakt« am 24. Juni 2021 (11:00–12:00 Uhr)
wird Dr. Alexander Dröge, Generalsekretär bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister, die Neuerungen erläutern, die sich aus der Novelle ergeben. Präsentiert werden die neuen Anforderungen, die von Druckereien zu erfüllen sind sowie praktische Tipps für deren Umsetzung.

Mit der Novelle werden zwei EU-Richtlinien (Gesetzesentwurf zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen) in deutsches Recht umgesetzt.

Die Teilnahme ist für Mitglieder der Verbände Druck und Medien kostenfrei. Für Nichtmitglieder beträgt der Teilnahmebetrag EUR 60 zzgl. MwSt. Die Anmeldung erfolgt unter folgendem Link. (Grafik: bvdm)

www.bvdm-online.de

 

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