BG ETEM

 

BG ETEM     Bei ihrer Sitzung am 26. Juni 2026 beschloss die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienzeugnisse in Hamburg einen neuen Gefahrtarif. Er ist ab dem 1. Januar 2027 gültig und wirkt sich erstmals auf die Beitragszahlung im Jahr 2028 aus. Der neue Gefahrtarif läuft bis zum 31. Dezember 2032.

Der Gefahrtarif ist das zentrale Instrument, um die Beiträge zur Berufsgenossenschaft entsprechend dem Unfallrisiko abzustufen. Je weniger Kosten für Unfälle und Berufskrankheiten in einem Unternehmenszweig anfallen, desto günstiger wird der Beitrag. Spätestens alle sechs Jahre muss der Gefahrtarif überprüft und von der Selbstverwaltung der BG neu beschlossen werden.

Für die Berechnung werden Unternehmen mit ähnlichen Produktionsverfahren und Unfallrisiken in Gefahrtarifstellen zusammengefasst. Anschließend werden die Kosten der vergangenen sechs Jahre für Unfälle und Berufskrankheiten ermittelt. Zu den Kosten gehören zum Beispiel die medizinischen Behandlungskosten für Verletzte und Erkrankte oder Zahlungen für Verletztengeld und Rente. Die Kosten werden ins Verhältnis gesetzt zur Entgeltsumme der jeweiligen Gefahrtarifstelle.

In drei Gewerbszweigen wurden Änderungen beschlossen, die Auswirkungen auf die Einstufung der Gefahrklassen haben und nun besser das tatsächliche Gefährdungsrisiko abbilen.

Beitrag lässt sich reduzieren
Alle Mitgliedsunternehmen der BG ETEM erhalten automatisch ab dem dritten Jahr der Mitgliedschaft einen Beitragsnachlass von 18%. Von diesem Beitragsnachlass werden die Kosten für Arbeitsunfälle, Dienstwegeunfälle und Berufskrankheiten des Unternehmens abgezogen. »Wer keine Unfallkosten verursacht, bekommt den vollen Beitragsnachlass vom Mitgliedsbeitrag abgezogen«, erläutert Hauptgeschäftsführer Jörg Botti. »Damit macht sich gute Prävention unmittelbar bezahlt. (Bildquelle: BG ETEM / Fotorechte: Tilman Lothspeich)

www.bgetem.de

 

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