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FTA EUROPE     Die Europäische Kommission hat ihre neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) veröffentlicht. Sie verbietet nicht wiederverwertbare Verpackungen ab 2030 und verwendet Kriterien für die recyclinggerechte Gestaltung, um die Wiederverwertbarkeit zu messen. Außerdem sieht sie Mindestziele für den Recyclinganteil in Kunststoffverpackungen und ein harmonisiertes Kennzeichnungssystem für die Verpackungsentsorgung vor.

Erfahren Sie mehr über diese Gesetzgebung und andere Verpackungstrends auf unserer Veranstaltung »Shaping the Future with Packaging« (Mit Verpackungen die Zukunft gestalten) am 9.–10. März 2023 in Brüssel/B.

Die neue Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle
Mit dieser Verordnung will die Europäische Kommission die Umweltauswirkungen von Verpackungen verringern und die Recyclingraten in der gesamten EU erhöhen. Sie wird die gleichnamige Richtlinie von 1994 ersetzen. Im Entwurf, der in zwei Jahren in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten soll, sind neue Anforderungen an Verpackungshersteller und ihre Zulieferer vorgesehen. Die Verordnung umfasst Maßnahmen wie die Festlegung von Recyclingzielen für verschiedene Verpackungsarten sowie die Einführung wirtschaftlicher Anreize für die Verwendung umweltfreundlicherer Verpackungsmaterialien.

»Diese weitreichende Verordnung ist ein großer Schritt vorwärts in den Bemühungen der EU, eine nachhaltigere Verpackungsindustrie in Europa zu schaffen«, sagte Beatrice Klose, Generalsekretärin von Intergraf. »Sie wird erhebliche Auswirkungen auf die Druck- und Verpackungsindustrie haben, die neue und innovative Wege finden muss, um Abfälle zu reduzieren und das Recycling zu steigern.«

Was steht in der Verordnung?

  • Abfallvermeidung und Wiederverwendung. Zu den Maßnahmen gehören nationale Zielvorgaben für die Verringerung von Verpackungsabfällen, die Minimierung unnötiger Verpackungen und die Vorgabe von Wiederverwendungs-/Wiederbefüllungszielen für die Wirtschaftsteilnehmer (je Sektor und Verpackungsart).
  • Vollständige Wiederverwertbarkeit von Verpackungen bis 2030. Alle Verpackungen müssen ein Verfahren zur Bewertung der Wiederverwertbarkeit durchlaufen, um sicherzustellen, dass sie die festgelegten Kriterien für die stoffliche Verwertung (DfR) erfüllen. Je nachdem, wie gut die Verpackungen die DfR-Kriterien erfüllen, erhalten sie eine Note von A bis E. Verpackungen, die die Note E erhalten, werden ab 2030 vom Markt verbannt. Für die Klassen A bis D wird die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) gelten. Für Verpackungen, die Kunststoffteile enthalten, gelten ebenfalls ehrgeizige Ziele für 2030 und 2040.
  • Kennzeichnung und Pfandrücknahmesysteme (DRS). Die Kennzeichnung zur Erleichterung der Sortierung durch den Verbraucher wird nach dem Vorbild des nordischen Piktogrammsystems obligatorisch sein. Wiederverwendbare Verpackungen müssen außerdem mit einem Etikett versehen werden, das einen QR-Code enthält. Ein zusätzliches Etikett für recycelte Inhalte wird ebenfalls auf freiwilliger Basis vorgeschlagen. Pfandsysteme (DRS) für Kunststoffflaschen und Metalldosen werden obligatorisch sein.
  • Anforderungen an die Kompostierbarkeit. Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung müssen Tee- und Kaffeebeutel, Einwegsysteme für Tee und Kaffee, Klebeetiketten für Obst und Gemüse sowie sehr leichte Kunststofftragetaschen kompostierbar sein.
  • Auswirkungen auf die Verpackungshersteller. Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) wird erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Verpackungswertschöpfungskette haben. Neben nationalen Vermeidungs- und Verwertungszielen wird es auch Vorschriften geben, die direkt auf die Hersteller und ihre Zulieferer anwendbar sind.

Die vorgeschlagene Gesetzgebung wirft auch Fragen auf, mit denen sich die Europäische Kommission befassen muss. Wie sieht es mit der Kontrolle von Importen/Exporten aus, die außerhalb der EU hergestellt werden? Welche Rolle werden die öffentlichen Behörden spielen? Und was werden die Kosten für die Verbraucher sein?

»Shaping the Future of Packaging«, eine von Intergraf und FTA Europe zusammen mit Smithers organisierte Konferenz, wird Experten aus der gesamten Wertschöpfungskette der Verpackungsindustrie zusammenbringen. Maja Desgrees du Lou, eine der Verantwortlichen für die Ausarbeitung der PPWR bei der Europäischen Kommission, wird die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle vorstellen, gefolgt von einer Frage- und Antwortrunde.

Das Programm finden sie hier. Zur Anmeldung hier klicken. (Grafik: FTA Europe)

www.fta-europe.eu
www.intergraf.eu
www.smithers.com

 

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